Praxisgerechte Antworten auf die Frage „Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?“

Berlin, 30.04.2019 (PresseBox) - Die aktuelle Buchneuerscheinung des VDE VERLAGs liefert praxisgerechte Antworten auf die Frage "Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?" und enthält 30 Gerichtsurteile aus der Rechtssprechungspraxis.

Wilrich, Thomas

VDE-Schriftenreihe Band 172

Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?

Betreiberverantwortung und Sicherheit bei Altanlagen

2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2019
311 Seiten, Broschur
34,- €
ISBN 978-3-8007-4920-1


  • Praxisgerechte Antworten auf die Frage "Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?"
  • Mit 30 Gerichtsurteilen aus der Rechtssprechungspraxis
  • Unter Berücksichtigung der ArbStättV, BetrSichV und DGUV-Vorschrift 3
Wer „Bestandsschutz" ruft, will Angriffe wegen nicht mehr heutigen Sicherheitsanforderungen genügenden und wesentlich unveränderten Anlagen oder Bauwerken abwehren gegen
  • Aufsichtsbehörden, die Nachrüstungen anordnen (Öffentliches Recht),
  • Verletzte, die nach Unfällen auf Schadensersatz verklagen (Zivilrecht),
  • Staatsanwälte, die wegen Fahrlässigkeitstaten anklagen (Strafrecht).

Dieses Buch bespricht Spezialvorschriften zum Bestandsschutz aus wichtigen Rechtsbereichen, Rechtsgrundsätze und Rechtssprechungspraxis zu Nachrüstungspflichten – also den Rahmen, innerhalb dessen Unternehmensverantwortliche eigenverantwortlich Entscheidungen über den Weiterbetrieb alten Bestands und das Ausmaß der dabei erforderlichen Sicherheit treffen müssen.

In dieser zweiten Auflage widmet sich ein neu hinzugekommenes Kapitel Altmaschinen und deren nachträglicher CE-Kennzeichnung: Muss der Betreiber nachholen, was der Hersteller versäumt hat? Teil 2 des Buchs enthält 30 – für die Technikpraxis aufbereitete und kommentierte bzw. kritisierte – Gerichtsurteile. Diese Haftungsbeispiele erlauben eine realistische Einschätzung der Voraussetzungen, Reichweite, Grenzen und Rechtsfolgen des Bestandsschutzes und sind Entscheidungshilfe zur Einschätzung der Rechtsgründe, der Situationen und des Umfangs für Nachrüstpflichten und der nötigen Argumentationsmuster für Ansprüche gegen Betreiber alter Anlagen und Maschinen bzw. zur Angriffsabwehr.

Prof. Dr. Thomas Wilrich ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und u. a. in den Bereichen Arbeitsrecht/Arbeitsschutz/Betriebssicherheit sowie Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht/Technisches Recht tätig.

Zielgruppe:
  • Betreiber, Anlagenverantwortliche, Betriebs-, Werks- und Technische Leiter
  • Hersteller mit Service- und Wartungsverträgen, Projektleiter Umbau/Retrofit
  • Geschäftsführer, Sachverständige, Instandhalter, Dienstleister, Juristen
  • Befähigte Personen gemäß BetrSichV, Prüfer gemäß DGUV, Elektrofachkräfte
  • Sicherheitsingenieure (SiFa/FaSi), Betriebsbeauftragte, Umweltbeauftragte
  • Compliance- und Qualitätsmanager, Koordinatoren, CE-Beauftragte

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